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Städtebauförderung 2026

01.08.2025

Anträge können bis zum 30. Oktober 2025 gestellt werden

Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die Bewilligungsbehörde für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung. Mit den drei Programmen der Städtebauförderung - Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung steht verstärkt der Klimawandel, die Anpassung an den demografischen Wandel und die interkommunale Zusammenarbeit im Mittelpunkt. 

Schwerpunkte der Förderung sind:

  • die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne und Ortsmitten sowie von Stadtteilzentren,
  • die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomi­schem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie
  • die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktions­verlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen.

Ca. 90 Kommunen in allen Landesteilen Brandenburgs werden vom LBV dabei unterstützt, die jährlich von Bund und Land zur Verfügung gestellten Städtebaufördermittel einzusetzen. Städte und Gemeinden werden vom LBV beraten, es werden strategische Stadtentwicklungsprozesse begleitet. Das LBV ist auch für die Zuwendungsbescheide und die Abrechnung von Gesamtmaßnahmen verantwortlich.

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