Städtebauförderung 2026
01.08.2025
Anträge können bis zum 30. Oktober 2025 gestellt werden
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die Bewilligungsbehörde für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung. Mit den drei Programmen der Städtebauförderung - Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung steht verstärkt der Klimawandel, die Anpassung an den demografischen Wandel und die interkommunale Zusammenarbeit im Mittelpunkt.
Schwerpunkte der Förderung sind:
- die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne und Ortsmitten sowie von Stadtteilzentren,
- die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie
- die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen.
Ca. 90 Kommunen in allen Landesteilen Brandenburgs werden vom LBV dabei unterstützt, die jährlich von Bund und Land zur Verfügung gestellten Städtebaufördermittel einzusetzen. Städte und Gemeinden werden vom LBV beraten, es werden strategische Stadtentwicklungsprozesse begleitet. Das LBV ist auch für die Zuwendungsbescheide und die Abrechnung von Gesamtmaßnahmen verantwortlich.
Weitere Informationen
- Städtebauförderung im Landesamt für Bauen und Verkehr mehr Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen, zu den Fördergebietskulissen sowie zu den aktuellen Rundschreiben
- Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 25.07.2025: Städtebauförderung 2026