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Städtebauförderung: Anforderungen an eine städtebauliche Zielplanung

28.05.2025

Was muss ein Eckpunktepapier enthalten?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme in der Städtebauförderung sind von den Gemeinden beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Für ein potentielles Fördergebiet, das aus dem INSEK abgeleitet ist, legt die Kommune dann ein Eckpunktepapier vor. Dieses wird im LBV gesichtet und es folgt die Zuordnung zu einem der drei Förderprogramme. Dann erstellt die Kommune eine umfassende städtebauliche Zielplanung für das angestrebte Fördergebiet, stimmt sie mit dem Land ab und beschließt im Ergebnis die zu fördernde städtebauliche Gesamtmaßnahme mit ihrer räumlichen Abgrenzung, den inhaltlichen Zielen und einem Finanzierungsplan.

Um die Städte und Gemeinden zu unterstützen, informieren die Kollegen und Kolleginnen der Städtebauförderung im LBV darüber, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen es bei der Erstellung eines Eckpunktepapiers zu beachten gibt.

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