Hauptmenü

Städtebauförderung: Förderverbot für fossile Heizkessel

18.02.2025

Aktuelles Rundschreiben der Städtebauförderung

Das LBV informiert in regelmäßigen Rundschreiben die Förderkommunen über aktuelle Entwicklungen in den Programmen der Städtebauförderung. Gegenstand des Rundschreibens 3/01/2025 ist das Förderverbot für fossile Heizkessel, das seit dem 01.01.2025 innerhalb der Europäischen Union nach Art. 17 Abs. 15 der novellierten Richtlinie (EU) 2024/1275 vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gilt. Davon ist auch die Städtebauförderung im Land Brandenburg betroffen.

Einzelheiten zum Förderverbot, zu Einzelvorhaben, die bereits per Bescheid zum Umsetzungsplan (UPL) vor dem 1. Januar 2025 bestätigt und begonnen wurden, zu noch verbleibenden Förderfähigkeiten und zum Verfahren, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben