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Städtebauförderung: Planungsförderungsrichtlinie

14.03.2025

Am Termin zur Antragseinreichung 2025 wird nicht festhalten.

Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten. Gemäß der Planungsförderungsrichtlinie (PFR) 2024 wäre die nächste Antragstellung zum 31.03.2025 möglich, sofern im Landeshaushalt entsprechende Mittel eingeplant sind.

Seit dem 1. Januar 2025 befindet sich das Land Brandenburg in der vorläufigen Haushaltsführung, da für das Jahr 2025 noch kein vom Landtag beschlossener Landeshaushalt vorliegt. Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten Geld auszugeben und finanzielle Verpflichtungen einzugehen, grundsätzlich eingeschränkt sind. Artikel 102 der Landesverfassung regelt die vorläufige Haushaltsführung.

Wegen der vorläufigen Haushaltsführung des Landes wird das Landesamt für Bauen und Verkehr nach jetzigem Stand nicht am vorgenannten Termin zur Antragseinreichung festhalten. Dennoch im LBV eingehende Förderanträge bleiben vorerst unbearbeitet.

Im künftigen Landeshaushalt 2025/2026 werden aller Voraussicht nach keine Mittel für Neubewilligungen bereitgestellt.

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