Städtebauförderung: Wiedernutzung von Rückbauflächen außerhalb von Sanierungsgebieten
13.12.2024
Aktuelles Rundschreiben der Städtebauförderung
Das LBV informiert in regelmäßigen Rundschreiben die Förderkommunen über aktuelle Entwicklungen in den Programmen der Städtebauförderung. Hintergrund ist die Überprüfung der geltenden Förderverfahren auf Zweckmäßigkeit und Effizienz im Hinblick auf die Umsetzung und Abrechnung der Fördermittel.
Gegenstand des Rundschreibens 3/04/2024 ist die Wiedernutzung von Rückbauflächen außerhalb von Sanierungsgebieten. Aufgrund aktueller Entwicklungen bewerten Kommunen ihre Flächen neu. Im Ergebnis kann es dazu führen, dass auch als langfristige Brachen klassifizierte Flächen baulich entwickelt werden sollen.
Das Rundschreiben gibt Auskunft darüber, welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen, um Rückforderungen des Landes wegen Verletzung der Zweckbindungsfrist zu verhindern. Die allgemeine Zweckbindungsfrist beträgt bei baulich-investiven Maßnahmen ab 26.000 € Bruttobaukosten 25 Jahre.
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