ÖPNV-Rettungsschirm 2022: Überkompensationskontrolle
19.02.2024
Frist zur Antragstellung läuft bis 31.03.2024
Empfänger, die im Jahr 2022 Billigkeitsleistungen erhalten haben, sind gemäß Nr. 6.3 der Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2022 verpflichtet, die für die Überkompensationskontrolle benötigten Unterlagen zusammen mit dem hinterlegten Formular bis zum 31.03.2024 einzureichen.