Ukrainische Fahrzeughalter mit Aufenthaltsort im Land Brandenburg
27.03.2024
Neue Allgemeinverfügung
Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, das Ausnahmegenehmigungsverfahren bzgl. der Zulassungspflicht ukrainischer Fahrzeuge bis einschließlich dem 30.09.2024 zu verlängern, sofern der Halter nicht dauerhaft in Deutschland bleiben möchte.“
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