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Umsatzsteuerbefreiungen

Bereich Straßenverkehr

Die Ausstellung einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) für berufliche Bildungseinrichtungen kann für folgende Sachgebiete für den Bereich Straßenverkehr beantragt werden:

  • Berufskraftfahrerqualifikation
  • Gefahrgutschulungen
  • Personenbeförderung
  • Taxen- und Mietwagenverkehr
  • Güterkraftverkehr

Hinweise:

  1. Es ist nicht notwendig, einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für berufliche Bildungseinrichtungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr zu stellen, wenn es sich bei der beantragten Bildungsmaßnahme um eine mit Zertifizierung einer von der Bundesagentur für Arbeit nach Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung vom 16.06.2004 anerkannten Zertifizierungsstelle handelt. Die Zertifizierung ist dann direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
     
  2. Für Fahrschulen ist es ebenfalls nicht erforderlich, einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer zu stellen. Bei Fahrschulen gelten als Bescheinigung im Sinne des § 4 Nr. 21 a) bb) UStG für den Nachweis, dass sie ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereiten:
     
    • die Fahrschulerlaubnisurkunde (§ 13 Abs. 1 Fahrlehrergesetz (FahrlG)), die zur Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. 3 (ausgestellt bis zum 31.12.1998) bzw. der Fahrerlaubnisklassen C, CE, D, DE, D1, D1E, T und L (ausgestellt ab Januar 1999) berechtigt

      oder

    • bei Fahrschulen, die bei Inkrafttreten des FahrlG bestanden und die Fahrschulerlaubnis somit nach § 49 FahrlG als erteilt gilt, eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, welche die Angabe enthält, dass die Fahrschulerlaubnis für die Ausbildung zum Erwerb der Klasse 2 berechtigt.
       
  3. Für das Ausstellen einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
     
  4. Nachstehendes Formular drucken Sie bitte aus, füllen es in Druckschrift oder mit einer Schreibmaschine aus und senden es unterschrieben an das Landesamt für Bauen und Verkehr. Ein Online-Formular ist in Vorbereitung.

Kontakt

Dezernat Rechtsangelegenheiten und Bußgeldstelle


Frau Doering

  LBV-Kontakt@LBV.Brandenburg.de
  03342 4266-1511
  03342 4266-7601