Wort-Bild-Marken
Die an die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg ausgekehrten Zuwendungen für städtebauliche Gesamtmaßnahmen beruhen neben Landesmitteln auch auf Finanzhilfen des Bundes.
Die Förderung des Bundes und des Landes ist in der öffentlichen Kommunikation (z.B. Pressemitteilungen, Veröffentlichungen, Internet, Veranstaltungen) angemessen darzustellen. Bei den einzelnen Vorhaben bzw. Projekten ist während der Realisierungsphase zwingend auf den Bauschildern und nach Fertigstellung in geeigneter Form darauf hinzuweisen.
Nach Abschluss der Förderung zu einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme bzw. nach Fertigstellung wichtiger Einzelmaßnahmen ist die Bundes- und Landesförderung dauerhaft, z.B. durch Plaketten, Hinweistafeln usw. darzustellen.
Dabei sind die Logos „Städtebauförderung“ und „Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“ sowie die Wort-Bild-Marke des Landes „Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung“ zu verwenden.
Sie benötigen ein Logo?
Wenn Sie eines der genannten Logos benötigen, setzen Sie sich bitte mit Frau Nakonz in Verbindung. Sie stellt Ihnen für den jeweiligen Zweck (Print, Web oder Office) das jeweilige Dateiformat zur Verfügung.
Kommunen und LBV stimmen diejenigen Einzelmaßnahmen ab, an denen nach Fertigstellung dauerhaft entsprechende Hinweise auf die Bundes- und Landesförderung angebracht werden sollen. Dies erfolgt im Zuge der Prüfung und Bescheidung des Umsetzungsplanes (UPL). Innerhalb des Bescheides zur Bestätigung des UPL wird dann bei den betreffenden Vorhaben der Zusatz „WBM“ (= Wortbildmarke) angefügt. Im Rahmen der haushaltsjährlichen Zwischenabrechnung ist die Anbringung der Plaketten bzw. Hinweistafeln dem LBV gegenüber nachzuweisen.
Zudem bitte ich Sie, folgende formale Hinweise zum Corporate Design bei der Verwendung des Logos zu beachten:
Der Styleguide der Bundesregierung ist einzuhalten. Mit der Übermittlung des hoheitlichen Logos an Dritte empfehlen wir, schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Genehmigung zur Verwendung des Logos nur für den gebilligten Zweck und Zeitraum gilt, sowie eine Überlassung des Logos an Dritte nicht ohne erneute Genehmigung erfolgen darf.
Hinweis: Bereits in der Vergangenheit angebrachte Hinweistafeln bzw. Plaketten brauchen nicht ersetzt werden.
Kontakt
Dezernat Stadterneuerung
Städtebauförderung03342 4266-7608
Herr Winkler
03342 4266-3209
Frau Nakonz